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Art 379 MwStSystRL (Berger/Toifl/Wakounig)

Berger78. LfgOktober 2024

(1) Finnland darf die in Anhang X Teil A Nummer 2 genannten Umsätze weiterhin besteuern, solange diese Umsätze in einem Staat besteuert werden, der am 31. Dezember 1994 Mitglied der Gemeinschaft war.

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