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Artikel 339 MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger/Wakounig/Toifl69. LfgFebruar 2022

Der Veranstalter der öffentlichen Versteigerung muss dem Erwerber eine Rechnung ausstellen, in der folgende Beträge gesondert auszuweisen sind:

Zuschlagspreis des Gegenstands;Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Abgaben;

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