Der Veranstalter der öffentlichen Versteigerung muss dem Erwerber eine Rechnung ausstellen, in der folgende Beträge gesondert auszuweisen sind:
Zuschlagspreis des Gegenstands;Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Abgaben;Der Veranstalter der öffentlichen Versteigerung muss dem Erwerber eine Rechnung ausstellen, in der folgende Beträge gesondert auszuweisen sind:
Zuschlagspreis des Gegenstands;Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Abgaben;