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Art 292d MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger78. LfgOktober 2024

Die Mitgliedstaaten können von der Steuer befreite Kleinunternehmen von bestimmten oder allen Pflichten nach den Artikeln 217 bis 271 befreien.99RICHTLINIE (EU) 2020/285 DES RATES vom 18. Februar 2020. In Kraft ab 1 1. 2025.

RICHTLINIE (EU) 2020/285 DES RATES vom 18. Februar 2020. In Kraft ab 1 1. 2025.

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