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Artikel 287 MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger/Wakounig/Toifl57. LfgNovember 2018

Mitgliedstaaten, die nach dem 1. Januar 1978 beigetreten sind, können Steuerpflichtigen eine Steuerbefreiung gewähren, wenn ihr Jahresumsatz den in Landeswährung ausgedrückten Gegenwert der folgenden Beträge nicht übersteigt, wobei der Umrechnungskurs am Tag des Beitritts zugrunde zu legen ist:

Griechenland: 10 000 Europäische Rechnungseinheiten;

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