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Art 79 MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger78. LfgOktober 2024

In die Steuerbemessungsgrundlage sind folgende Elemente nicht einzubeziehen:

Preisnachlässe durch Skonto für Vorauszahlungen;Rabatte und Rückvergütungen auf den Preis, die dem Erwerber oder Dienstleistungsempfänger eingeräumt werden und die er zu dem Zeitpunkt erhält, zu dem der Umsatz bewirkt wird;

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