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Art 65 MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger78. LfgOktober 2024

Werden Anzahlungen geleistet, bevor die Lieferung von Gegenständen bewirkt oder die Dienstleistung erbracht ist, entsteht der Steueranspruch zum Zeitpunkt der Vereinnahmung entsprechend dem vereinnahmten Betrag.

1. Anzahlungen

Anzahlungen

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