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Artikel 36b MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger/Wakounig/Toifl69. LfgFebruar 2022

Wird ein Steuerpflichtiger gemäß Artikel 14a behandelt, als ob er Gegenstände erhalten und geliefert hätte, wird die Versendung oder Beförderung der Gegenstände der Lieferung durch diesen Steuerpflichtigen zugeschrieben.

1. Allgemeines

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Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass Plattformen fiktive Lieferungen immer im Mitgliedstaat des Endverbrauches erbringen. Die vorhergehende Lieferung ist eine „ruhende“ Lieferung. Art 36b ist Teil des e-Commerce Pakets und wird gesamt am Beginn von Titel XII Kapitel 6 kommentiert.

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