Mehrwertsteuersystemrichtlinie
Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG regelt die Mehrwertsteuer der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ist daher die zentrale Rechtsvorschrift für die EU auf diesem Gebiet der Mehrwertsteuer. Obwohl diese Richtlinie national umzusetzen ist, können sich die Rechtsanwender in einem gewissen Umfang direkt auf die Richtlinie berufen, wenn die nationalen Rechtsvorschriften ungünstigere Bestimmungen enthalten. Zentrale Kompetenz kommt dabei der Auslegung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu. Es ist allerdings zu beobachten, dass nationale Gerichte trotz möglicher Gemeinschaftswidrigkeit nationaler Bestimmungen keine Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH stellen.1 Durch diese Praxis wird die Rechtsdurchsetzung der Gemeinschaftsvorschriften in einigen Mitgliedstaaten erschwert.

