Auszug aus den Leitsätzen
[…]
Sind einzelne Bestandteile oder Anwendungsmodalitäten einer inländischen Abgabenregelung diskriminierend und somit nach Artikel 95 EWG-Vertrag verboten, so ist die steuerliche Gesamtregelung, zu der sie gehören, nicht schon deswegen als mit diesem Artikel unvereinbar anzusehen.
