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Artikel 29 VO 809/2004

1. AuflJuni 2008

(1) Die Veröffentlichung des Prospekts oder des Basisprospekts in elektronischer Form im Sinne von Artikel 14 Absatz 2 Buchstaben c, d und e der Richtlinie 2003/71/EG oder als ein zusätzliches Mittel der Verfügbarkeit hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

der Prospekt oder der Basisprospekt müssen bei Aufrufen der Website leicht zugänglich sein;

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