vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 22 VO 809/2004

1. AuflJuni 2008

(1) Ein Basisprospekt wird erstellt, indem auf ein Schema bzw. Modul oder aber die Kombinationsmöglichkeiten zwischen ihnen zurückgegriffen wird, die in den Artikeln 4 bis 20 vorgesehen sind. Dabei sind die in Anhang XVIII festgelegten Kombinationsmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Arten von Wertpapieren zugrunde zu legen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!