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Artikel 28 RL 2003/71/EG

1. AuflJuni 2008

Ab dem in Artikel 29 genannten Datum wird die Richtlinie 89/298/EWG aufgehoben. Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie.

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