Mit dem Kapitalmarktgesetz in seiner Stammfassung von 1991 wurde der österreichische Kapitalmarkt maßgeblich dereguliert, indem die Ausgabe bestimmter Wertpapiere nicht mehr der Bewilligung des Bundesministers für Finanzen bedurfte (Aufhebung des WEmG). An die Stelle staatlicher Bewilligung trat die Pflicht zur Veröffentlichung ausführlicher Information in Form des gesetzlich standardisierten Prospektes. Dieser Prospekt war zudem von bestimmten Rechtsträgern des Privatrechts oder gesetzlichen Prüfverbänden auf Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zu kontrollieren. Regelungsziel des Gesetzgebers war und ist folglich nicht die Vermeidung riskanter Kapitalveranlagungen, sondern die umfassende Aufklärung über die mit der Veranlagung verbundenen Risiken, um den Anleger in die Lage zu versetzen, seine Investitionsentscheidung in voller Kenntnis der Sach- und Rechtslage selbst treffen zu können. Sowohl Emissionen als auch darauf bezogene Anlageentscheidungen wurden somit weitreichend liberalisiert. Gleichzeitig wurde die ProspektRL 89/298/EWG im Hinblick auf die Beitrittsbestrebungen Österreichs zu den Europäischen Gemeinschaften in innerstaatliches Recht umgesetzt.