Im Sinne dieses Abkommens haben die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung:
„Internationaler Verkehr“ ist jeder Verkehr über wenigstens eine Grenze;
Im Sinne dieses Abkommens haben die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung:
„Internationaler Verkehr“ ist jeder Verkehr über wenigstens eine Grenze;
