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3.16. Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln (GG-TunnelV)

Grundtner31. LfgJuni 2014

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, über die Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln, BGBl 2001/II/395

Gemäß § 43 Abs. 2 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2001, wird verordnet:

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