Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, mit der die näheren Bestimmungen über das Aussehen der bei Schülertransporten zu verwendenden Tafel festgelegt werden (Schülertransport-Kennzeichnungs-Verordnung), BGBl 1994/792
Auf Grund des § 17 Abs. 2a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 518/1994, wird verordnet:

