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3.9.1. Verordnung über den Ausweis für dauernd stark gehbehinderte Personen – (Gehbeh-AuswV)

Grundtner31. LfgJuni 2014

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Ausweis für dauernd stark gehbehinderte Personen (Gehbehindertenausweisverordnung) BGBl 2000/II/252

Auf Grund des § 29b Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/1999, wird verordnet:

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