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§ 8b StVO (Vergeiner)

Vergeiner44. LfgSeptember 2022

§ 8b (1) In Tunneln, die mit einem Straßenverkehrszeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z 9g gekennzeichnet sind, ist es verboten,

rückwärts zu fahren undumzukehren.

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