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§ 19 BStMG (Novak/Schneider)

Novak/Schneider97. LfgJuli 2024

§ 19 (1) In der Mautordnung ist für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Entrichtung der Maut eine Ersatzmaut festzusetzen, die den Betrag von 250 € einschließlich Umsatzsteuer nicht übersteigen darf.

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