Die Vertragsparteien vereinbaren folgende Regelung:
(1) Auf Basis der Gegenseitigkeit und unter Beachtung einer schrittweisen Umsetzung der festgelegten technischen Standards wird folgende Anzahl an Genehmigungen vereinbart:
Die Vertragsparteien vereinbaren folgende Regelung:
(1) Auf Basis der Gegenseitigkeit und unter Beachtung einer schrittweisen Umsetzung der festgelegten technischen Standards wird folgende Anzahl an Genehmigungen vereinbart:
