Die Vertragsparteien vereinbaren folgende Regelung:
(1) Alljährlich wird auf Basis der Gegenseitigkeit und unter Beachtung einer schrittweisen Umsetzung der festgelegten technischen Standards eine bestimmte Anzahl an Einzelgenehmigungen vereinbart.
Die Vertragsparteien vereinbaren folgende Regelung:
(1) Alljährlich wird auf Basis der Gegenseitigkeit und unter Beachtung einer schrittweisen Umsetzung der festgelegten technischen Standards eine bestimmte Anzahl an Einzelgenehmigungen vereinbart.
