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Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und der Usbekischen Agentur für Straßentransport und Flußschiffahrt über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

49. LfgApril 2002

 Präambel

Das, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und die Usbekische Agentur für Straßentransport und Flußschiffahrt, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,

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