Die Regierung der Republik Österreich und die Slowakische Regierung, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,
in dem Bestreben, den Erfordernissen des Außenhandels insbesondere zwischen den Vertragsparteien geeignet Rechnung zu tragen,
Die Regierung der Republik Österreich und die Slowakische Regierung, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,
in dem Bestreben, den Erfordernissen des Außenhandels insbesondere zwischen den Vertragsparteien geeignet Rechnung zu tragen,
