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Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

49. LfgApril 2002

Die Regierung der Republik Österreich und die Slowakische Regierung, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,

in dem Bestreben, den Erfordernissen des Außenhandels insbesondere zwischen den Vertragsparteien geeignet Rechnung zu tragen,

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