§ 30 (1) Das den Anträgen auf Anerkennung im Rahmen der vorgeschriebenen Unterlagen beizufügende Schlungsprogramm samt Lehrplänen und Zeitplänen hat mindestens folgende Zeitansätze zu berücksichtigen (UE = Unterrichtseinheiten von rund 45 Minuten):
Erstschulung für Personal, dessen Tätigkeiten in § 28 Abs. 1 Z 6, 7, 9, 11 oder 12 genannte einschließen …………………………………………………………………………………… 32 UE,
