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§ 4 GGBV

73. LfgAugust 2013

§ 4 (1) Das den Anträgen auf Anerkennung im Rahmen der vorgeschriebenen Unterlagen beizufügende Schulungsprogramm samt Lehrplänen und Zeitplänen hat mindestens folgende Zeitansätze zu berücksichtigen (UE = Unterrichtseinheiten von rund 45 Minuten):

Erstschulung für den allgemeinen Teil samt einem besonderen Teil ……………………… 32 UE,

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