Kommentare
Österreichisches Straßenverkehrsrecht – Kraftfahrrecht, Novak/Schneider
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Artikel 9 ADR
81. Lfg
Mai 2017
Dieses Übereinkommen wird unwirksam, wenn nach seinem Inkrafttreten die Zahl der Vertragsparteien während zwölf aufeinanderfolgender Monate weniger als fünf beträgt.
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
Artikel 9 ADR