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Bundesgesetz BGBl 1995/258, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Kraftfahrgesetz 1967 und das Bundesgesetz über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer geändert werden

40. LfgJänner 1998

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, BGBl. Nr. 651, wird wie folgt geändert:

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