vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 14b KHVG

77. LfgOktober 2015

§ 14b (1) In vertraglichen Prämienanpassungsklauseln kann als Maßstab für Prämienänderungen ein von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarter Verbraucherpreisindex herangezogen werden. Allgemeine Vorschriften über Vertragsbestimmungen, die eine Änderung des Entgelts vorsehen, bleiben unberührt.

(2) Prämienerhöhungen auf Grund von vertraglichen Prämienanpassungsklauseln können rechtswirksam nicht in kürzeren als einjährigen Abständen vorgenommen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte