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VIII. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr BGBl II/1998/378 über den Feuerwehrführerschein (Führerscheingesetz-Feuerwehrverordnung - FSG-FV)

42. LfgFebruar 1999

11Kundgemacht am 30.10.1998.

Auf Grund des § 32a Abs. 3 des Führerscheingesetzes, BGBl. I Nr. 120/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 94/1998 wird verordnet:

Kundgemacht am 30.10.1998.

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