Anlage 1111Angefügt durch die 69. KDVNov (BGBl II/2024/91).
Hiezu bemerken die Erl-BMKUEMIT: „Hier werden die Inhalte und die Ausgestaltung des neuen Fahrlehrausweises im Scheckkartenformat festgelegt. Zusätzlich wird in der Anlage 11 ein Muster abgebildet.“
(zu § 64g)
Fahrlehrausweis

