Anlage 3 (§§ 12, 13 und 14)
Messung der Lichtstärke von Leuchten
Die Stärke des ausgestrahlten Lichtes von Leuchten ist zu messen:
Anlage 3 (§§ 12, 13 und 14)
Messung der Lichtstärke von Leuchten
Die Stärke des ausgestrahlten Lichtes von Leuchten ist zu messen:
