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Anlage 1g KDV (I)

72. LfgJuni 2013

Anlage 1g 11Eingefügt durch die V 23. 8. 1989 BGBl 451. (§ 8 b Abs 1)

Messung des Schallpegels des lärmarmen Kraftwagens

1. Fahrgeräusch

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