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Österreichisches Straßenverkehrsrecht – Kraftfahrrecht, Novak/Schneider
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§ 37a KDV (I)
76. Lfg
März 2015
§ 37a [aufgehoben]
Diese Bestimmung wurde durch die V BGBl II/1997/321 aufgehoben.
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Stichworte
§ 37a KDV 1967