vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 21a KDV (I)

72. LfgJuni 2013

Typenschein

 

§ 21a (1) Der Typenschein muß mindestens im Format A5 ausgeführt sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte