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§ 3i KDV (I)

72. LfgJuni 2013

Zu § 6 Abs 10 KFG 1967

 

§ 3i (1) Die im § 6 Abs. 10 erster Satz KFG 1967 angeführte Bremsanlage muß unabhängig von der Stellung der Anhängerdeichsel wirken können.

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