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§ 3b KDV (I)

72. LfgJuni 2013

Zu § 6 Abs 3 KFG 1967

 

§ 3b (1) Die Wirkung der Betriebsbremsanlage muß auf die Räder in dem für die Fahrstabilität notwendigen Ausmaß symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges verteilt sein.

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