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§ 4 VOEG (Novak/Schneider)

Novak/Schneider97. LfgJuli 2024

2. Abschnitt
Entschädigungsfälle

 

§ 4 (1) Der Fachverband hat Entschädigung für Personen- und Sachschäden zu leisten, die im Inland durch ein nach den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen versicherungspflichtiges Fahrzeug verursacht wurden, wenn

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