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Bundesgesetz vom 23. Juni 1988 BGBl 375, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (12. Kraftfahrgesetz-Novelle).

32. LfgOktober 1991

Der Nationalrat hat beschlossen:

 Artikel I

Bereits im Text des KFG eingearbeitet.

 Artikel II11Der VfGH hat mit Erk 9.10.1990 G 68/90 (Kv 27.11.1990 BGBl 720) den Abs 1 als verfassungswidrig aufgehoben; frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft. - Abs 2 stellt, wie die EB XII hiezu bemerken, eine Übergangsvorschrift für bereits erteilte Bewilligungen nach § 122 dar.

(1) [aufgehoben].

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