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Bundesgesetz vom 1. Juli 1982 BGBl 362, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (6. Kraftfahrgesetz-Novelle).

24. LfgDezember 1982

Der Nationalrat hat beschlossen:

 Artikel I

Bereits im Text des KFG eingearbeitet.

 Artikel II

Sattelzugfahrzeuge, deren Type oder die einzeln vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes genehmigt worden sind, sind von Art. I Z 8 (§ 24 Abs. 2) ausgenommen. Sattelzugfahrzeuge ohne Fahrtschreiber dürfen nicht zum Ziehen eines zur Güterbeförderung bestimmten Sattelanhängers oder eines Sattelomnibusanhängers verwendet werden.

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