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Bundesgesetz vom 8. Juli 1971 BGBl 285, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 abgeändert wird (Kraftfahrgesetznovelle 1971 - KFGNov 1971)

20. LfgJuni 1978

Der Nationalrat hat beschlossen:

 Artikel I

Bereits im Text des KFG eingearbeitet

 Artikel II

(1) Fahrzeuge, deren Typen oder die einzeln vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes genehmigt worden sind und die zwar den bisherigen Vorschriften, aber nicht den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechen, sind ausgenommen von den Bestimmungen des Art. I

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