Der Verkehr von Kraftfahrzeugen war während und nach dem ersten Weltkrieg durch die (mehrfach abgeänderte und ergänzte) Ministerialverordnung 28. 4. 1910 RGBl 81 betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher Bestimmungen für den Betrieb von Kraftfahrzeugen, kurz Automobilverordnung genannt, geregelt. Diese V wurde, um die Rechtslage den inzwischen geänderten Bedürfnissen anzupassen, durch das Kraftfahrzeuggesetz 20. 12. 1929, BGBl 437 (453 BlgNR 2. GP , nach deren Ablauf neuerlich eingebracht als 121 BlgNR 3. GP ) und durch auf Grund desselben erlassene Verordnungen, insbesondere durch die Kraftfahrverordnung vom 12. 5. 1930 BGBl 138 ersetzt. An deren Stelle wieder traten, vor allem bedingt durch die grundlegende Änderung in der Abgrenzung des Geltungsbereiches der Straßenpolizei- und der Kraftfahrvorschriften, das Kraftfahrgesetz BGBl 1937/29 (68 Gu der BlgBT) und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, insbesondere die Kraftfahrverordnung BGBl 1937/106. Diesen Bestimmungen war eine noch kürzere Lebensdauer beschieden. Nach der Besetzung Österreichs trat an ihre Stelle die deutsche Regelung.

