In einer Gesamtbetrachtung aller Erwerbstätigen Österreichs stellt die Gruppe der Angestellten mit rund 1,7 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den mit Abstand größten Teil dar. Damit gründet sich beinahe jedes zweite Dienstverhältnis in Österreich auf die Bestimmungen des Angestelltengesetzes, wodurch die Bedeutung dieses bereits 1921 erlassenen und gegenüber anderen Gesetzeswerken vergleichsweise selten novellierten Sondergesetzes deutlich zum Ausdruck kommt.