vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verfolgung des Sozialbetruges (Fellner)

Fellner23. LfgDezember 2017

16
Die Sozialbetrugsbekämpfung obliegt den im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG), BGBl I 2015/113, aufgezählten Behörden und Einrichtungen. Nach § 3 Abs 2 Z 1 SBBG gelten auch die Finanzstraf- und Abgabenbehörden als Kooperationsstellen iS des SBBG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!