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Amtswegige Ermittlungspflicht

Fellner14. LfgMärz 2011

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Die bereits im § 57 FinStrG enthaltene Fixierung der Offizialmaxime ist hier im § 114 Abs 1 FinStrG noch einmal gesondert vorgenommen. Hiezu wird auch auf die Ausführungen zu § 57 FinStrG verwiesen.

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