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Inhaltsübersicht - §§ 89-92 FinStrG (Fellner)

Fellner17. LfgJänner 2014

 

Rz

Allgemeines zur Beschlagnahme (§ 89 Abs 1 FinStrG)

1-8a

Beschlagnahme ohne schriftliche Anordnung (§ 89 Abs 2 FinStrG)

9-18a

Beschlagnahmeverbot (§ 89 Abs 3 - 6 FinStrG)

19-26b

Freigabe (§ 89 Abs 7 FinStrG)

27-32

Verschlossene Briefe und Postsendungen (§ 89 Abs 8 und 9 FinStrG)

33-34

Verwahrung und Verwertung der beschlagnahmten Gegenstände (§§ 90 bis 92 FinStrG)

35-40

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