1. Das Gesetz betreffend
Der Motivenbericht gibt zunächst einen Überblick über die historische Entwicklung des Abgabenstrafwesens. Dann erwähnt er das Erkenntnis des VfGH vom 9. Dezember 1955, G 15/55, welches die Verfahrensvorschriften mit Wirkung ab 19. Dezember 1956 aufgehoben hat. Zur Vorbereitung des nun vorliegenden Gesetzes sei dann am 5. Februar 1957 eine Enquete vom Finanzausschuss des Nationalrates veranstaltet worden.