vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 19 FinStrG (Sautter)

Sautter24. LfgSeptember 2023

§ 19 (1) Statt auf Verfall ist auf die Strafe des Wertersatzes zu erkennen,

wenn im Zeitpunkt der Entscheidung feststeht, dass der Verfall unvollziehbar wäre,wenn auf Verfall nur deshalb nicht erkannt wird, weil das Eigentumsrecht einer anderen Person berücksichtigt wird,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte