vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 5 FinStrG (Ortner/Spornberger)

Spornberger/Ortner24. LfgSeptember 2023

§ 5  (1) Ein Finanzvergehen ist nur strafbar, wenn es im Inland begangen worden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte