Außer-Kraft-Treten
§ 55. Das Wohnungseigentumsgesetz 1975, BGBl Nr 417, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I 2001/98, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2002 außer Kraft. Die Übergangsregelungen des § 29 Abs 1 bis 3 des Wohnungseigentumsgesetzes 1975 gelten jedoch für die davon erfassten Rechtsverhältnisse weiter.

