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zu § 55 WEG - Außer-Kraft-Treten (Kolmasch)

Kolmasch2. AuflOktober 2006

Außer-Kraft-Treten

 

§ 55. Das Wohnungseigentumsgesetz 1975, BGBl Nr 417, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I 2001/98, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2002 außer Kraft. Die Übergangsregelungen des § 29 Abs 1 bis 3 des Wohnungseigentumsgesetzes 1975 gelten jedoch für die davon erfassten Rechtsverhältnisse weiter.

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