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zu § 48 WEG - Nicht anwendbare Regelungen über das Wohnungseigentum (Kolmasch)

Kolmasch2. AuflOktober 2006

Nicht anwendbare Regelungen über das Wohnungseigentum

 

§ 48. Für das vorläufige Wohnungseigentum des Alleineigentümers gelten insbesondere folgende Regelungen der übrigen Abschnitte dieses Bundesgesetzes nicht:

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